Intrahandelsstatistik (Intrastat)
Die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) ist eine in allen EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit "Gemeinschaftswaren".
Unternehmen müssen eine monatliche Intrahandelsstatistik führen, wenn sie mit Verkäufen ins EU-Ausland bzw. Einkäufen aus dem EU-Ausland einen bestimmten Umsatz erreichen. Die Intrahandelsstatistik dient zur Erhebung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs (Versendungen und Eingänge) zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erfasst.
Es gibt eine Anmeldeschwelle zur Feststellung der Auskunftspflicht je nach Verkehrsrichtung.
ACHTUNG: Meldeschwellen rückwirkend ab 01.01.2025 deutlich angehoben!
Der Bundestag und Bundesrat haben der Anhebung der Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des eruopäischen Binnenmarkts) rückwirkend zum 01.01.2025 zugestimmt ( mehr Infos). Entsprechend gelten folgende neuen Schwellenwerte, die eine Intrastat-Meldepflicht auslösen:
- Wareneingang: 3 Mio. EUR (vorher 800.000 EUR)
- Warenausgang: 1 Mio. EUR (vorher 500.000 EUR)
Sollten Sie im Laufe eines Berichtsjahres eine der Schwellen überschreiten, sind Sie ab diesem Moment für das laufende und automatisch auch für das Folgejahr für diese Verkehrsrichtung meldepflichtig.
Wichtig: Für Unternehmen, welche im Berichtsjahr 2024 die alte Meldeschwelle überschritten, jedoch unter der neuen Meldeschwelle lagen, besteht keine Meldepflicht im Berichtsjahr 2025.
Ein wichtiges Hilfsinstrument für die korrekte Erstellung der Intrastat-Meldung ist der jährlich von Destatis veröffentlichte Leitfaden. Die aktuelle Version finden Sie hier.
Seit dem Berichtsjahr 2022 sind im Bereich der Intrahandelsstatistik einige Änderungen wirksam geworden. So müssen beispielsweise bei den Versendungsmeldungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers und das Ursprungsland der Ware eingetragen werden. Destatis hat umfangreiche Informationsmaterialien herausgegeben, um die Umstellungen, die seit Anfang 2022 gelten zu erläutern. Hier finden Sie außerdem eine Webinaraufzeichnung des Außenwirtschaftszentrums Bayern zu den Änderungen.
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